FDP hält die bestehende Risikovorsorge von Kernkraftwerken für ausreichend

Die FDP will das bestehende Schutzniveau bzgl. Versicherung von Kernkraftwerken und hins. Aufbau von Rückstellungen nicht anheben:

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(Bildquelle: FDP)

“Sehr geehrter Herr Schmid,
sehr geehrter Herr Karl,
vielen Dank für Ihr Schreiben an Rainer Brüderle, in dem Sie angesichts der Reaktor- Unfälle von Fukushima und Tschernobyl eine Versicherungs-Haftpflicht für Kraftwerke sowie eine gesetzliche Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für die Verwertung und Entsorgung der Abfälle vorschlagen. Ihr Schreiben wurde zuständigkeitshalber zur Beantwortung an mich weitergeleitet.” schreibt Angelika Brunkhorst (MdB), Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion für Naturschutz und Reaktorsicherheit. Und sie fährt fort:
Zu a (Haftpflichtversicherung):
Die geltenden deutschen Haftungsregelungen für Kernkraftwerke (KKW) sind sehr streng. Laut Atomgesetz haftet der Inhaber eines KKW summenmäßig unbegrenzt für Schäden die beim Betrieb seiner Anlage entstehen. Diese Haftung gilt unabhängig von einem Verschulden (sog. Gefährdungshaftung).
Die KKW-Betreiber sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet. Die Deckungsvorsorge ist entweder durch Haftpflichtversicherung oder durch eine sonstige finanzielle Sicherheit zu erbringen. Diese Deckungsvorsorge sichert Schäden im Umfang von bis zu 2,5 Mrd. Euro. Jedes deutsche Kernkraftwerk ist im Umfang von 256 Mio. Euro über eine Haftpflichtversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft versichert. Eine Solidarvereinbarung der KKW-betreibenden Unternehmen garantiert, dass die verbleibenden 2,244 Mrd. Euro von den Muttergesellschaften durch eine gegenseitige Garantiezusage abgedeckt sind.
Diese neben der Haftpflichtversicherung bestehende Solidarvereinbarung wurde schon von der damaligen rot-grünen Bundesregierung als gleichwertig anerkannt, weil gewährleistet wird, dass die Deckungsvorsorge in dem behördlich festgesetzten Umfang zur Verfügung steht, solange mit ihrer Inanspruchnahme gerechnet werden muss.
Der Nachweis über kurzfristig verfügbare liquide Mittel für die Deckungsvorsorge (d.h. der Nachweis der Leistungsfähigkeit im Schadensfall) wird jährlich durch Wirtschaftsprüfer kontrolliert und durch Testat eines Wirtschaftsprüfers nachgewiesen. Informationen dazu können Sie beispielsweise den Jahresabschlüssen der KKW-betreibenden Energieversorgungs­unternehmen entnehmen.
Neben der Deckungsvorsorge in Höhe von 2,5 Mrd. Euro (pro Kernkraftwerk!) hätte der Anlageninhaber sowie aufgrund von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen auch dessen Muttergesellschaft als Folge der unbegrenzten Haftung des Anlageninhabers für Schäden, die über den Betrag von 2,5 Mrd. Euro hinausgehen, mit dem gesamten sonstigen Vermögen einzustehen.
Bei der Frage der nationalen Regelung der atomrechtlichen Haftung und Deckungsvorsorge ist das hohe Sicherheitsniveau der deutschen Kernkraftwerke zu berücksichtigen. Das hohe Sicherheitsniveau wird durch die auf der Website des BfS veröffentlichten Berichte über sog. meldepflichtige Ereignisse in deutschen Kernkraftwerken und die Angaben der Betreiber über die betriebliche Verfügbarkeit der Anlagen belegt. Selbst ausgewiesenen Kernenergiegegner wie beispielsweise der damalige Umweltminister Jürgen Trittin, haben das hohe Sicherheitsniveau bestätigt. Dazu kommt, dass die letzten Deutschen KKW Ende 2022 abgeschaltet werden. Aufgrund dieser hohen Sicherheit der deutschen KKW einerseits und der damit andererseits verbundenen äußerst geringen Eintrittswahrscheinlichkeit von Schäden stellt sich die Frage nach der tatsächlich zu erbringenden Deckungsvorsorge nur äußerst vorsorglich.
Das Atomhaftungsrecht wird inhaltlich zu großen Teilen durch internationales Recht bestimmt, wie z.B. das Pariser Übereinkommen, dem die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist. Aktuell läuft eine EU- Konsultation zur Frage der Haftung für KKW:
http://ec.europa.eu/energy/nuclear/consultations/201 30718 powerplants en.htm
Auf dieser Website sehen Sie deutlich, dass Deutschland bereits die strengsten Haftungsregelungen hat.
Zu b (Entsorgungsrückstellunqen):
Die KKW-betreibenden Energieversorgungsunternehmen sind bereits dazu verpflichtet, zweckgebunden zur Finanzierung des Rückbaus und der Entsorgung der bestrahlten Brennelemente und anderer radioaktiven Abfälle Rückstellungen vorzunehmen. Die Rückstellungen werden durch die Energieversorgungsunternehmen nach Handelsrecht gebildet und in den Bilanzen ausgewiesen. Die Rückstellungen werden ebenfalls von unabhängigen Wirtschaftsprüfern kontrolliert. Durch die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge werden die Rückstellungen gegen das lnsolvenzrisiko abgesichert.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Brunkhorst MdB”

 

Atomaufsicht kann Insolvenz eines Energieversorgungs-Unternehmens nicht verhindern

Auch die SPD bekennt sich daher zu AquaSolis Forderung nach einer umfassenden Rückstellungs- und Versicherungs-Haftpflicht für alle Stromproduzenten:Logo

(Bildquelle: SPD-Schreiben)

“Seit 2001 gilt in Deutschland eine Deckungsvorsorge von zweieinhalb Milliarden Euro. 255,6 Millionen werden über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, der Rest über gegenseitige Zusagen der Betreibergesellschaften. Eingeschlossen ist dabei auch die Gefährdungshaftung – für Schäden also, die wie im Fall Fukushima-1 nicht vom Betreiber selbst verursacht werden. Eine Studie, die das Prognos-Institut 1992 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft erstellt hat, nannte eine Schadenssumme von damals 10 Billionen Mark. Andere Schätzungen liegen weit darüber.” so Carmen Gerner vom SPD-Parteivorstand. “Wie bei anderen Betriebshaftpflichtversicherungen müssen auch die Betreiber von AKW höhere Schäden, wie sie in Fukushima aufgetreten sind, durch entsprechende Versicherungen abdecken. Deswegen müssen die Haftungssummen für mögliche Katastrophenfolgen an die Höhe der potenziellen Schadenssumme angepasst werden.” Mit anderen Worten reicht die vorhandene Deckung bei weitem nicht, um das vorhandene Schadenspotenzial gebührend abzudecken.

Im Beschluss der SPD Bundestagsfraktion „Grundsätze und Eckpunkte für ein Endlagersuchverfahren” habe sich die Partei daher klar positioniert: “ParaIlel zum Endlager-Verfahrensgesetz wird eine gesetzliche Regelung zur Absicherung der  Finanzierungslasten der Betreiber beschlossen, die mit der Entsorgung einschließlich der Stilllegung von Kernkraftwerken verbunden sind.” Und: “Die Rückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber nach § 249 HGB sollen dazu dienen, die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung auch dann zu finanzieren, wenn keine Kernkraftwerke mehr laufen. Es gibt zurzeit keine Behörde, die überprüfen könnte, ob und in wieweit die Rückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber für die Zukunft hinreichend sicher angelegt sind, ob sie in der Höhe ausreichen, inwieweit sie wenn sie gebraucht werden auch liquide sind, ob sie insbesondere dann, wenn sie nur noch finanzielle Lasten darstellen, bei internationalen geschäftlichen Transaktionen übernahmefest sind.
Es wird deshalb eine gesetzliche Regelung mit folgenden Eckpunkten vorgesehen:

1. Der Betreiber ist verpflichtet dem Bundesumweltministerium alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die seine Rückstellungen nach § 249 HGB zur Sicherung aller zukünftigen Leistungen für die geordnete Beseitigung aller radioaktiven Abfälle sowie der Stilllegung und des Abbaus der Anlagen betreffen. Das Bundesumweltministerium (oder ein ihm nach- geordnetes Bundesamt) ist verpflichtet jährlich zu prüfen, ob die zukünftigen Leistungen des Betreibers nach Satz 1 ausreichend sind für die späteren Entsorgungslasten und ob sie finanziell hinreichend abgesichert sind.
2. Das Bundesumweltministerium (oder das zuständige Bundesamt) ist verpflichtet, das Parlament über das Ergebnis der Überprüfung zu informieren. Der nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestehende Schutz der vom Betreiber an die Atomaufsichtsbehörde übermittelten Daten bleibt bestehen.


Sicherungsfond
1. Es können Situationen entstehen in denen die Prüfung der Rückstellungen durch die Atomaufsicht nicht verhindern kann, dass ein Energieversorgungsunternehmen zahlungsunfähig wird oder in eine Situation gerät, in der es aus eigener Kraft seine finanziellen Entsorgungsverpflichtungen nicht oder nicht mehr vollständig erbringen kann.
Für diesen Fall wird ein Sicherungsfond geschaffen. Die Betreiber werden
neben ihrer Rückstellungsverpflichtung nach § 249 HGB verpflichtet, einen Beitrag in einen öffentlich verwalteten Sicherungsfond einzuzahlen, der zur Absicherung von Finanzierungsausfällen dient für den Fall, dass die Rückstellungen als Finanzierungsquelle ausfallen und die Finanzierung von Entsorgungslasten auch nicht aus anderen Vermögensbestandteilen des Betreibers möglich ist.”

2. Mit dem Fond haften die Betreiber gemeinschaftlich für Zahlungsausfälle. Er ersetzt damit eine auf dem Versicherungsmarkt nicht erhältliche private Versicherung, durch einen öffentlich kontrollierten Fond.

3. Der Fond wird auf einen Einzahlungsbetrag van insgesamt 10 Milliarden Euro (ohne Gewinn) begrenzt.

4. Die jährlichen Beiträge werden so bemessen, dass die Nennhöhe in 10 Jahren erreicht ist. Die sich für jeden Betreiber ergebenden Beiträge werden entsprechend der Summe aus dem entstandenen und dem noch entstehenden Verbrauch van Kernbrennstoffen pro Betreiber berechnet.

5. Soweit der Fond nicht beansprucht wird, werden die geleisteten Beträge einschließlich der erwirtschafteten Gewinne wieder zurückerstattet, soweit die Entsorgung einschließlich der Stilllegung abgeschlossen ist und die Sicherung deshalb nicht mehr erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen, Carmen Gerner

 

Versicherungspflicht für Kernkraftwerke: GRÜNE sind für Anhebung der Deckungsvorsorge

Grüne_logo

Die GRÜNEN unterstützen AquaSolis Forderung. Sie wollen im Falle eines Wahlsieges eine umfassende Versicherungs- und Rückstellungspflicht für Kernkraftwerke durchsetzen.

(Bildquelle: www.kkw-gundremmingen.de/kkw_p.php)

KKW_Gundremmingen

AquaSolis CEO Jürgen Schmid hatte die deutschen Parteien zur Stellungnahme aufgefordert, ob sie im Falle eines Wahlsieges die Einführung einer umfassenden Versicherungs-Haftpflicht für alle Stromproduzenten einschließlich Atomkraftwerke unterstützen würden. Die GRÜNEN haben als erstes geantwortet und in deutlichen Worten ihre Unterstützung signalisiert:

„Wir werden” – so Sibylle Steffan von der Bundes-Geschäftsführung der GRÜNEN und auch Anne Franke (M.d.bayer.L) – “uns im Falle eines Wahlsieges als Mandatsträger dafür einsetzen

a)      eine Versicherungs-Haftpflicht für sämtliche Kraftwerksbetreiber einzuführen und

b)      eine gesetzliche Obligation, binnen von acht Jahren die erforderlichen Rückstellungen für die Verwertung und Entsorgung aller beim Betrieb und Rückbau der Kraftwerke entstehenden Abfälle zu treffen. Diese Rückstellungen müssen vor Insolvenz geschützt getätigt werden.”

Darüber hinaus fordert Sibylle Steffan von der Fraktionsgeschäftsführung der GRÜNEN einen internationalen Lösungsansatz:

“Es besteht bereits eine Pflicht zur Deckungsvorsorge für Schäden durch Unfälle in Atomkraftwerken. Diese deckt allerdings nur einen geringen Teil der möglichen Schäden durch einen GAU ab. Wir wollen die daher anheben. Da Strahlung nicht an nationalen Grenzen halt macht, streben wir hier eine grenzüberschreitende europäische Lösung an.

Bezüglich der Rückstellungen beabsichtigen wir, diese aus den Unternehmen in einen öffentlichen Fonds zu überführen, um zum einen mehr Transparenz zu gewährleisten und zum anderen dafür zu sorgen, dass ausreichend Finanzmittel für den Rückbau der Reaktoren und die Endlagerung des Atommülls zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehen.“

Und Olaf Denter, Sprecher aus dem Büro von Jürgen Trittin, MdB, ergänzt: “Auch wenn uns bewusst ist, dass es kaum möglich sein wird, eine komplette Schadensvorsorge zu betreiben, da diese nicht über eine Versicherung abzudecken ist, müssen die Atomkraftwerke eine möglichst weitgehende Schadensvorsorge treffen. Auch bei Kohlekraftwerken wurde hier zu wenig getan. Vor allem die Schäden durch den Kohleabbau  werden weitgehend von der Allgemeinheit getragen. Ein erster Schritt könnte hier die Einführung einer Förderabgabe sein.”

AquaSoli: CEO Juergen Schmid fordert Versicherungs-Haftpflicht für alle Kraftwerke, also auch Atom-Kraftwerke

Bundestagswahl – Special Edition Versicherungspflicht für Kernkraftwerke www.aquasoli.com

Jürgen Schmid

CEO Jürgen Schmid fordert Versicherungs-Haftpflicht für alle Stromproduzenten einschließlich Atomkraftwerke
Angesichts der Katastrophen von Fukushima- und Tschernobyl fordert Jürgen Schmid, CEO, AquaSoli eine Versicherungs-Haftpflicht für sämtliche Kraftwerksbetreiber einzuführen und eine gesetzliche Obligation, binnen von acht Jahren die erforderlichen Rückstellungen für die Verwertung und Entsorgung aller beim Betrieb und Rückbau der Kraftwerke entstehenden Abfälle zu treffen. Diese Rückstellungen müssten in einem vor Insolvenz der jeweiligen Betreiber-Firma geschützten Spartopf getätigt werden. In einem offenen Brief an die Kanzlerin, ihren Herausforderer, an diverse Bewerber für den deutschen Bundestag fordert Jürgen Schmid die Adressaten auf, sich diesbezüglich noch vor der Bundestagswahl zu positionieren, um insbesondere den mehreren Hundert Tausend in der Branche der Erneuerbaren Energie und in deren Zulieferbetrieben beschäftigen Menschen noch vor der Bundestagswahl eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben und reinen Wein einzuschenken: “Mit der Versicherungs- und Rückstellungspflicht entfällt schlagartig das Erfordernis von Subventionen der erneuerbaren Energien. Die gegenwärtige Kosten-Diskussion um den Atomausstieg, wird obsolet, wenn alle insgeheim vergesellschafteten Risiken von Kraftwerken mit in die Geschäftsmodelle eingepflegt werden müssen.” so Dipl-Ing. Jürgen Schmid weiter. Die Kosten-Debatte um den Atomausstieg, käme wieder zurück auf ein sachliches Niveau: “Die erneuerbaren Energien drängen darauf sich einem fairen betriebs- wie auch volkswirtschaftlichen und technischen Wettbewerb mit den fossilen Energiequellen zu stellen.” Der CEO will alle Politiker-Antworten, die noch vor der Bundestagswahl eingehen, auf der homepage www.aquasoli.com online stellen.
Der deutsch-amerikanische Engineering-Consultant AquaSoli plant für globale agierende Investoren weltweit Solar- und Wind-Kraftwerke im utility-scale, aktuell auch eine Photovoltaikfarm in der Nähe von Fukushima, Japan, wo das Land für den Anbau von Lebensmitteln zu verseucht ist.

ManniAquaSoli schafft zusätzliche Lehrstellen
AquaSoli bildet aus, z.B. in den Berufen Baustoffprüfer(in), Bürokauffrau/ -mann und technische(r) Zeicher(in). Wir begrüßen unsere neue Auszubildende im Beruf der Bürokauffrau, Frau Hera! Bewerber, die sich für einen Ausbildungsplatz bei AquaSoli interessieren, mögen ihre Bewerbung bitte an den Vize-CEO und Ausbildungsbeauftragten Manfred Karl richten: manfred.karl@aquasoli.de.

SolarPark Westerwiehe

Baustart für neues Solarkraftwerk in Westerwiehe – AquaSoli liefert das Gründungs-Engineering
Der Kunde drückte AquaSoli gegenüber seine höchste Zufriedenheit aus – und wir sind stolz ob solch ungefragtes Lobes! AquaSoli hatte den intern gesetzten Zeitplan weit unterboten, d.h. in rasanter Geschwindigkeit die Vorortuntersuchung erledigt und das zugehörige Gutachten geliefert. Anbei ein aktueller Zeitungsbericht zum pünktlichen Baustart des Projektes.